Die Organe des ÖGB
Der Bundeskongress ist das höchste Gremium des ÖGB. Die Delegierten legen alle fünf Jahre die politischen Ziele fest und wählen den Präsidenten/die Präsidentin, zwei VizepräsidentInnen, die ÖGB-Vorstandsmitglieder und die Kontrollkommission.
Das höchste Entscheidungsgremium zwischen den Bundeskongressen ist der Bundesvorstand. Er entscheidet unter anderem über Streik-Anträge.
Der Vorstand führt die Geschäfte des ÖGB zwischen den Sitzungen des Bundesvorstands, verwaltet das Vermögen und koordiniert die politische Arbeit.
Die Kontrollkommission des ÖGB überwacht die Einhaltung der Statuten und die Durchführung der Beschlüsse des Bundeskongresses. Sie kontrolliert die Kassen- und Vermögensstände sowie alle finanziellen und wirtschaftlichen Einrichtungen des ÖGB.
Der ÖGB gliedert sich in sieben Gewerkschaften, denen die Mitglieder - je nach Job - angehören. Alle gemeinsam finden sich im ÖGB - der Dachorganisation - wieder.
Neben der zentralen Organisation auf Bundesebene ist der ÖGB auch regional gegliedert: in acht Landesorganisationen und zahlreichen Regionalorganisationen.